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Rechtsanwalt Keller Wülfrath

Dr. Christian Keller

Rechtsanwalt Dr. Christian Keller wurde 1968 in Mülheim an der Ruhr geboren. Dem Jurastudium an der Ruhr-Universität Bochum (1987-1993) folgte ein Auslandspraktikum in einer Anwaltssozietät in Melbourne/Australien, bevor er seinen Dienst als Rechtsreferendar am Landgericht in Düsseldorf leistete (1994-1996).

In dieser Zeit war er als Rechtsreferendar u. a. dem Senat für Wettbewerbs- und Kartellsachen des OLG Düsseldorf zugeteilt. Am Ende der Referendarzeit folgte eine viermonatige Tätigkeit bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Mexiko-City. Die Promotion erfolgte sodann begleitend zu einer Tätigkeit als Lehrbeauftragter der Universität GH Essen für Wirtschaftsrecht, bevor er am 08.10.1997 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Im selben Jahr trat Dr. Keller in die Kanzlei seines Vaters ein. Im Jahre 2003 erfolgte die Promotion zum „Dr. jur.“ durch die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Dr. Keller absolvierte studienbegleitend und während seiner Referendarzeit diverse Sprachkurse in Frankreich (Institut Touraine de Tours) und Spanien (Universität Malaga) sowie juristische Sommerkurse im Ausland (Institut de droit Européen de Grenoble) (Akademie für Internationales Recht in Den Haag). Aufgrund dessen korrespondiert er bei Bedarf auf Englisch, Französisch oder Spanisch. Im Jahr 1994 legte Dr. Keller die Prüfung zum staatlich anerkannten Übersetzer vor der IHK Düsseldorf/Paris ab. Seit dem 10.10.1994 ist er zudem ermächtigter Übersetzer für den OLG-Bezirk Düsseldorf.

Im Jahr 2007 absolvierte er einen Fachlehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist seit 2010 zum Führen des Fachanwaltstitels berechtigt. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Keller liegen im Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht.

Am Beruf des Rechtsanwalts reizt ihn die Einsatz- und Kreativmöglichkeit bei der Gestaltung des Sachverhalts zu Gunsten des Mandanten. Dabei sieht er seine Einsatzbereitschaft als seine größte Stärke an.

Mitgliedschaften: DFJ (Deutsch-Französische Juristenvereinigung), AAA (Association des Avocats de l’Automobile), Paris, DAJV (Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung).

Berechtigung zum Führens des Fachanwaltstitels
Die Berechtigung zum Führen des Titels Fachanwalt dokumentiert die weitergehende Qualifikation des Rechtsanwalts in einem bestimmten Rechtsgebiet. Hierfür muß der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachweisen, sowie eine bestimmte Zeit als Rechtsanwalt zugelassen sein. Dies geht einher mit der Absolvierung eines längeren Kurses, 3 abschließenden fünfstündigen Klausuren, ggfs. einer mündlichen Prüfung, sowie dem Nachweis von bis zu 160 bearbeiteten Fällen, abhängig vom Rechtsgebiet. Anschließend muß der Fachanwalt jedes Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen oder wissenschaftliche Publikationen im Fachgebiet veröffentlichen.
 
Die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer geprüft und muß jedes Jahr durch Vorlage von Fortbildungs- oder ähnlichen Nachweisen verlängert werden. Zum Januar 2010 haben von über 150.000 Rechtsanwälten in Deutschland knapp 39.000 (25%) die Berechtigung zur Führung des Titels Fachanwalt erworben.